Leistungen der Ambulanten Pflege
- intensive Zusammenarbeit mit den Hausärzten
- allgemeine Versorgung von Patienten
- alle Maßnahmen der Medizinischen Behandlungspflege nach dem SGB V
- alle Leistungen der Grundpflege nach dem SGB XI
- Versorgung von Palliativpatienten
- Versorgung von Patienten im Wachkoma
- Versorgung von Patienten mit parenteraler Ernährung/ Port
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
- Hilfe bei Antragstellungen auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und dem Sozialhilfegesetz
- allgemeiner sozialer Beratungsdienst
- Beratungsbesuche zur Pflege (Pflegeberatung §37 Abs. 3 SGB XI)
- Pflegenotruf 24 Stunden
- Vermittlung anderer Serviceleistungen
Die Abrechnung erfolgt über Kranken- oder Pflegekassen und Sozialämter, auf Wunsch auch privat.

